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BEM verstehen: Ab wann gilt der Anspruch auf betriebliches Eingliederungsmanagement?

Für Arbeitgeber

„Ab wann habe ich Anspruch auf ein BEM?“ - Viele gehen davon aus, dass es nach sechs Wochen Krankheit soweit ist – doch das Gesetz sagt „länger als sechs Wochen“. Das heißt: Ab dem 43. Kalendertag innerhalb von 12 Monaten muss Ihr Arbeitgeber Ihnen ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten.

Wie sich das in Arbeitstage umrechnet und warum in der Praxis oft mit 31 Tagen (bei einer 5-Tage-Woche) gezählt wird, lesen Sie in diesem Beitrag.

BEM-Berechtigung einfach erklärt

Gesetzliche Grundlage

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist in § 167 Abs. 2 SGB IX geregelt.
Arbeitgeber müssen es anbieten, wenn Beschäftigte innerhalb der letzten 12 Monate länger als 6 Wochen (42 Kalendertage) arbeitsunfähig waren.

Warum 42 Kalendertage?
Diese Regel orientiert sich am Entgeltfortzahlungsgesetz – dort zählen alle Kalendertage, also auch Wochenenden und Feiertage, an denen man gar nicht arbeiten müsste.

Infobox: Gesetz vs. Praxis

ZählweiseWie gezählt wirdWann BEM-Grenze erreicht ist
Gesetzlich42 Kalendertage inkl. Wochenenden & FeiertagenAb dem 43. Kalendertag AU in 12 Monaten
Praxis (Richtwert)Arbeitstage zählen – einfacher zu ermitteln5-Tage-Woche: ca. 31. Arbeitstag; 4-Tage-Woche: ca. 25. Arbeitstag

Was gezählt wird

  • Alle Tage mit Arbeitsunfähigkeit – unabhängig von der Ursache
  • Mehrere kurze Krankheitszeiten werden zusammengerechnet
  • Reha- oder Kuraufenthalte zählen, wenn eine AU-Bescheinigung vorliegt

     

💡 Beispiel bei 5-Tage-Woche:

  • Januar: 10 Arbeitstage krank (Grippe)
  • Mai: 8 Arbeitstage krank (Rückenprobleme)
  • August: 12 Arbeitstage krank (OP & Genesung)
    = 30 ArbeitstageAb dem 31. Tag besteht BEM-Berechtigung.

Warum das BEM wichtig ist

Das BEM ist kein Kontrollinstrument, sondern ein Angebot, um gemeinsam Lösungen zu finden:

  • Arbeitsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen
  • Belastungen reduzieren
  • Langzeiterkrankungen vorbeugen
  • Arbeitsplatz sichern

Fazit

  • Gesetzlich: 42 Kalendertage innerhalb von 12 Monaten (inkl. Wochenenden & Feiertagen)
  • Praxisnah: Umrechnung in Arbeitstage erleichtert die Handhabung
  • Wer die Grenze überschreitet, sollte das BEM-Angebot nutzen – es geht um Gesundheit und Arbeitsplatzsicherheit.

 

 

Zur Erstellung dieses Beitrags wurde KI-gestützte Textunterstützung genutzt. Alle Inhalte wurden geprüft und freigegeben.

 

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