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Die Bedeutung des betrieblichen Eingliederungsmanagements: Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Für Arbeitgeber

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat Ende 2022 in einem wichtigen Arbeitsrechtsfall über die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung entschieden. Dieses Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf Arbeitgeber, Geschäftsführer und Personalleiter, die sich mit ähnlichen Situationen befassen. In diesem Blogbeitrag werden wir diesen Fall im Detail analysieren und die Schlüsselerkenntnisse für Ihr Unternehmen herausarbeiten.

Die Ausgangslage

In dem verhandelten Fall war die Klägerin seit 1999 bei der Beklagten beschäftigt. Ab 2014 war sie aufgrund einer langanhaltenden Krankheit arbeitsunfähig. Die Beklagte bemühte sich um die Umsetzung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (bEM), das dazu dienen sollte, die Rückkehr der Mitarbeiterin in den Arbeitsprozess zu ermöglichen. Allerdings gab es einen entscheidenden Haken: Die Klägerin weigerte sich, die für das bEM erforderliche Datenschutzerklärung zu unterzeichnen.

Infolgedessen beantragte die Beklagte die Zustimmung zur krankheitsbedingten Kündigung beim Integrationsamt, die schließlich gewährt wurde. Das Arbeitsgericht wies die Klage gegen die Kündigung ab, aber das Landesarbeitsgericht entschied anders und gab der Klägerin recht. Daraufhin legte die Beklagte Revision ein.

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Das BAG entschied, dass die Revision der Beklagten unbegründet war und stellte sich auf die Seite des Landesarbeitsgerichts. Die Kündigung wurde als sozial ungerechtfertigt angesehen, da die Beklagte nicht nachweisen konnte, dass mildere Maßnahmen nicht ausgereicht hätten, um die Kündigung zu verhindern. Ein entscheidender Punkt, den das BAG betonte, war, dass die Unterzeichnung einer Datenschutzerklärung durch die Klägerin nicht erforderlich gewesen wäre, um mit dem bEM zu beginnen. Das bEM hätte das Potenzial gehabt, die Dauer der Arbeitsunfähigkeit der Klägerin zu verkürzen und das Arbeitsverhältnis aufrechtzuerhalten.

Die Lehren für Arbeitgeber und Führungskräfte

Diese Entscheidung des BAG sollte Arbeitgeber und Führungskräfte aufhorchen lassen. Es ist nicht ausreichend, sich auf die Zustimmung des Integrationsamts zu verlassen, um eine krankheitsbedingte Kündigung zu rechtfertigen. Stattdessen müssen Arbeitgeber die Verhältnismäßigkeit ihrer Entscheidung nachweisen.

Das bedeutet, dass ein unterlassenes bEM zu einer sozial ungerechtfertigten Kündigung führen kann, wenn es dazu beigetragen hätte, die Arbeitsunfähigkeitszeiten des Mitarbeiters zu verringern und das Arbeitsverhältnis zu erhalten. Arbeitgeber sind daher verpflichtet, sicherzustellen, dass sie ihre Pflichten in Bezug auf das bEM ordnungsgemäß erfüllen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Insgesamt unterstreicht dieses Urteil die Bedeutung des betrieblichen Eingliederungsmanagements bei krankheitsbedingten Kündigungen. Es zeigt, dass Arbeitgeber gewissenhaft vorgehen müssen, um sicherzustellen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und die Interessen ihrer Mitarbeiter wahren. Dieses Urteil sollte als Mahnung dienen, die Bedeutung des bEM nicht zu unterschätzen und im Sinne der Mitarbeiter zu handeln.

 

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts unterstreicht eindrücklich die Wichtigkeit des betrieblichen Eingliederungsmanagements (bEM) und die Gefahren, die bei einer unzureichenden Umsetzung lauern. Als externe BEM-Berater sind wir bestrebt, sicherzustellen, dass Ihre Organisation nicht in eine ähnliche Situation gerät, wie sie im besprochenen Fall dargestellt wurde.

 

Kontaktieren Sie uns für mehr Infos. Wir sind für Sie da.

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