Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Wer ist am BEM-Verfahren beteiligt? Rollen, Aufgaben und eine gute Zusammenarbeit

Für Arbeitgeber

Wer ist am BEM-Verfahren beteiligt und welche Aufgaben übernehmen BEM-Beauftragte, Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung, HR und Arbeitgeber? Ein professionelles Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) braucht klare Rollen, sichere Prozesse und eine gute Zusammenarbeit aller Beteiligten. Wir zeigen, worauf es in der Praxis ankommt und warum gezielte BEM-Schulungen für Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen und BEM-Teams sowie die Unterstützung durch einen externen BEM-Dienstleister sinnvoll sein können.

Ein erfolgreiches Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist selten die Aufgabe einer einzelnen Person. Arbeitgeber, BEM-Beauftragte, Beschäftigte, Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung und weitere interne oder externe Fachstellen können im Laufe eines BEM-Verfahrens beteiligt sein.

Doch wer übernimmt eigentlich welche Rolle? Und was braucht es, damit aus vielen Beteiligten tatsächlich ein funktionierendes BEM entsteht?

Die betroffene Person – im Mittelpunkt des BEM

Im Zentrum jedes BEM-Verfahrens steht die betroffene beschäftigte Person. Das BEM soll gemeinsam nach individuellen Möglichkeiten suchen, um Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz möglichst langfristig zu erhalten.

Dabei gilt: Ein BEM ist kein standardisiertes Maßnahmenpaket.

Was für eine Person sinnvoll ist, muss für eine andere noch lange nicht passen. Gute BEM-Gespräche schaffen deshalb zunächst Raum, die persönliche und berufliche Situation zu betrachten und gemeinsam nach geeigneten Lösungswegen zu suchen.

Vertrauen, Transparenz und Freiwilligkeit sind hierfür wesentliche Voraussetzungen.

Der Arbeitgeber – verantwortlich für das BEM

Die Verantwortung dafür, ein BEM anzubieten und geeignete Strukturen für die Durchführung zu schaffen, liegt beim Arbeitgeber.

In der Praxis bedeutet das weit mehr, als lediglich eine Einladung zu versenden. Unternehmen benötigen einen nachvollziehbaren BEM-Prozess, klare Zuständigkeiten, einen sicheren Umgang mit sensiblen Daten und qualifizierte Personen, die BEM-Gespräche führen können.

Gerade hier zeigt sich häufig der Unterschied zwischen einem BEM, das formal vorhanden ist, und einem BEM, das von Beschäftigten tatsächlich als hilfreiches Unterstützungsangebot wahrgenommen wird.

BEM-Beauftragte und BEM-Fallmanager

BEM-Beauftragte übernehmen häufig die operative Durchführung des Verfahrens und bilden damit die Rolle des Arbeitgebers nach §167 Abs. 2 SGB IX in der Praxis ab. Sie führen Erst- und Fallgespräche, strukturieren den Prozess, koordinieren mögliche Maßnahmen und behalten vereinbarte nächste Schritte im Blick.

Dabei benötigen sie nicht nur Kenntnisse über § 167 Abs. 2 SGB IX.

Gute BEM-Arbeit erfordert ebenso:

  • professionelle Gesprächsführung,
  • Kenntnisse über Datenschutz und Dokumentation,
  • ein klares Rollenverständnis,
  • Wissen über interne und externe Unterstützungsmöglichkeiten,
  • Sicherheit im Umgang mit schwierigen Gesprächssituationen,
  • Kenntnisse über Leistungen und Fördermöglichkeiten
  • und die Fähigkeit, unterschiedliche Interessen zusammenzuführen.

Deshalb ist eine fundierte BEM-Schulung für BEM-Beauftragte und BEM-Teams ein wichtiger Bestandteil eines professionellen BEM-Systems.

Der Betriebsrat, Personalrat oder die Mitarbeitervertretung

Die betriebliche Interessenvertretung nimmt im BEM eine wichtige Rolle ein. Sie stehen konkret im Gesetzestext, müssen aber nicht zwangsläufig immer im Verfahren beteiligt sein (Freiwilligkeit des BEM-Berechtigten!).

Sie kennt die Arbeitsbedingungen, betriebliche Abläufe und häufig auch strukturelle Belastungen innerhalb des Unternehmens.

Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen können deshalb wertvolle Perspektiven in ein BEM-Verfahren einbringen und darauf achten, dass das BEM ordnungsgemäß umgesetzt wird.

Gleichzeitig ist ein klares Rollenverständnis entscheidend: Ein BEM ist weder ein arbeitsrechtliches Konfliktgespräch noch ein klassisches Interessenvertretungsverfahren.

Im konkreten BEM-Fall geht es darum, gemeinsam mit der betroffenen Person nach tragfähigen Möglichkeiten zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit zu suchen.

Die Schwerbehindertenvertretung im BEM

Bei schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten kommt der Schwerbehindertenvertretung (SBV) eine besondere Bedeutung zu.

Sie kennt viele Unterstützungsmöglichkeiten rund um die behinderungsgerechte Beschäftigung und kann wichtige Impulse zu Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsorganisation, technischen Hilfen oder möglichen externen Leistungen geben.

Gerade bei komplexeren BEM-Fällen kann die Zusammenarbeit zwischen BEM-Beauftragten, Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung entscheidend dazu beitragen, Lösungswege sichtbar zu machen, die zuvor möglicherweise nicht betrachtet wurden.

Auch für Schwerbehindertenvertretungen lohnt es sich deshalb, BEM nicht ausschließlich aus der Perspektive des Schwerbehindertenrechts zu betrachten, sondern den gesamten BEM-Prozess zu verstehen.

Führungskräfte – wichtig, aber mit klarer Rolle

Führungskräfte verfügen häufig über wichtige Informationen zur Arbeitssituation: Welche Tätigkeiten fallen an? Welche Belastungen bestehen? Welche Veränderungen wären organisatorisch überhaupt umsetzbar?

Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass Führungskräfte während des gesamten BEM-Verfahrens beteiligt sein müssen.

Eine professionelle BEM-Struktur regelt deshalb klar, wann und wofür Führungskräfte eingebunden werden und welche Informationen für die Umsetzung einer Maßnahme tatsächlich erforderlich sind.

Auch Führungskräfte sollten wissen, was BEM bedeutet – und ebenso, was BEM nicht bedeutet.

Betriebsarzt und weitere interne Fachstellen

Je nach Fragestellung kann auch der Betriebsarzt wertvolle Unterstützung leisten. Er kann insbesondere dabei helfen, gesundheitliche Einschränkungen in Bezug auf die konkrete Arbeitssituation einzuordnen und mögliche Anpassungen des Arbeitsplatzes zu betrachten.

Darüber hinaus können beispielsweise die Fachkraft für Arbeitssicherheit, das Betriebliche Gesundheitsmanagement oder andere innerbetriebliche Fachstellen punktuell hinzugezogen werden.

Entscheidend bleibt auch hier: Nicht jede mögliche Stelle muss automatisch an jedem BEM beteiligt werden.

Die Beteiligung sollte sich immer daran orientieren, was für den konkreten Fall hilfreich und erforderlich ist.

Rehabilitationsträger, Integrations- und Inklusionsämter und weitere externe Stellen

Viele Möglichkeiten im BEM liegen außerhalb des Unternehmens.

Abhängig vom Einzelfall können beispielsweise Rehabilitationsträger, Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter oder weitere Beratungsstellen eingebunden werden. Dabei können neben fachlicher Beratung auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, technische Hilfen, Qualifizierungsmöglichkeiten oder andere Unterstützungsleistungen relevant werden. Somit holt man sich neue Perspektiven, Maßnahmenansätze und Geldgeber in die BEM-Verfahren. Nicht zuletzt ist dies auch rechtlich gefordert.

Ein gutes BEM-Team muss nicht jede Leistung selbst im Detail kennen. Es sollte aber wissen, wann externe Expertise benötigt wird und welche Stelle grundsätzlich der richtige Ansprechpartner sein könnte.

Externe BEM-Dienstleister – neutral begleiten und Strukturen stärken

Nicht jedes Unternehmen kann oder möchte sämtliche Aufgaben des Betrieblichen Eingliederungsmanagements intern abbilden.

Ein externer BEM-Dienstleister kann Unternehmen beispielsweise bei der Gesprächsführung, Fallbegleitung, Strukturierung des gesamten BEM-Prozesses oder bei der Qualifizierung der internen Beteiligten unterstützen.

Ein externer Blick kann insbesondere dann hilfreich sein, wenn unterschiedliche betriebliche Interessen aufeinandertreffen oder eine neutrale und vertrauliche Gesprächsatmosphäre geschaffen werden soll.

BEMWerk unterstützt Unternehmen sowohl bei der externen Durchführung und Begleitung des BEM als auch beim Aufbau und der Weiterentwicklung eigener BEM-Strukturen.

Ein gutes BEM braucht nicht möglichst viele Beteiligte – sondern die richtigen

Betriebliches Eingliederungsmanagement funktioniert dann besonders gut, wenn die Rollen aller Beteiligten geklärt sind.

Denn ein erfolgreiches BEM entsteht nicht allein durch gesetzliche Vorgaben oder standardisierte Abläufe. Es entsteht dort, wo Menschen miteinander ins Gespräch kommen, unterschiedliche Perspektiven zusammenführen und individuelle Lösungen entwickeln.

Wichtig ist, dass mindestens BEM-KoordinatorIn und BEM-berechtigte Person beteiligt sind. Alle weiteren kommen hinzu durch die Freiwilligkeit des Mitarbeitenden sowie Notwendigkeit.

Genau deshalb gehören neben rechtlichem Wissen vor allem Gesprächsführung, Rollenverständnis, Datenschutz, Prozesssicherheit und praktische Handlungskompetenz zu einem professionellen BEM.

BEM-Schulungen für alle betrieblichen Beteiligten

Wir schulen unter anderem:

  • BEM-Beauftragte und BEM-Fallmanager
  • Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen
  • Schwerbehindertenvertretungen (SBV)
  • Personalverantwortliche und HR
  • Führungskräfte
  • sowie komplette BEM-Teams und Integrationsteams.

Dabei geht es nicht nur darum, Paragraphen zu kennen. Unsere BEM-Schulungen sind praxisorientiert und beschäftigen sich mit den Situationen, die den Beteiligten im tatsächlichen BEM-Alltag begegnen – von der Einladung über die Gesprächsführung und schwierige Fallkonstellationen bis zur Suche nach geeigneten Maßnahmen.

Unterstützung für Ihr Unternehmen

Sie möchten Ihr Betriebliches Eingliederungsmanagement professionell aufstellen, Ihr bestehendes BEM weiterentwickeln oder Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung und BEM-Team gezielt qualifizieren?

BEMWerk unterstützt Unternehmen als spezialisierter externer BEM-Dienstleister und Schulungsanbieter – von der professionellen Gesprächsführung und Fallbegleitung bis zur Entwicklung tragfähiger BEM-Strukturen und praxisnaher Schulungen durch erfahrene ReferentInnen.

Sprechen Sie uns gerne an. Gemeinsam schauen wir, welche Unterstützung zu Ihrem Unternehmen und Ihrem BEM-Team passt.

Zurück